Tuesday, March 10, 2015

GEZ, episode 2

vollständigkeitshalber hier der gesamte papierkrieg und unten der noch bisher fehlende teil 2 von mitte januar :-)
  1. mein 1-tes schreiben
  2. gar keine reaktion von GEZ, sondern 'unabhängig davon' die entgangene zahlung samt 3,90 euro mahngebühr von meiner frau (?!?) verlangt
  3. mein 2-tes schreiben (siehe unten)
  4. GEZ-antwort auf mein 1-tes schreiben
  5. mein 3-tes schreiben (11.03.15) 
  6. fast zeitgleich (12.03.15): die haben meinen breif #3 zwar noch nicht bekommen, haben aber heute eine zweite mahnung an meine frau geschickt (kostet nur 3,90 bearbeitung). in 2 wochen werde ich mich erkundigen bei denen, was da abgeht, schließlich habe ich ihnen eine frist bis zum 11.04.2015 gesetzt :-)
  7. mal sehen, ob noch was kommt :-). beim nächsten mal werde ich sicherheitshalber meine lastschrifteinwilligung kündigen (das müssen die akzeptieren und hoffen, dass ich dann per überweisung o.ä. zahle) + verlangen, daß sie mich nicht weiter belästigen  vermutlich den brief nach dem kriegsrecht / besatzungsrecht mit 3 cent briefmarke und mit [ PLZ ] also postleitzahl in eckiger klammer verschicken. schließlich ist ja deutschland noch immer von allierten truppen besetzt und hat keinen friedensvertrag ...
quelle: die entsprechende facebook-gruppe
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mein brief #2:
Jaroslav + Anna Gruber                                                                                    München, 19.01.2015
STRASSE NR.
XXXXX München


an
ARD, ZDF, Deutschlandradio
Beitragsservice
50439 Köln

Beitragsnummer XXXXXXXXX, ihr Schreiben vom 02.01.2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 02.01.2015 habt ihr uns geschrieben, dass wir ihnen Rundfunkbeiträge für 10.2014-12.2014 samt Rücklastschriftkosten in Summe von 57,84 € überweisen sollen.
In einem Schreiben vom 01.12.2014, welches sie am 04.12.2014 gemäß Rückschein am 04.12.2014 erhalten haben, haben wir euch hingewiesen, dass der GEZ-Beitrag, welcher eine Eintreibung von Forderungen aus Verträgen zu Lasten Dritter ist, eine strafbare Handlung darstellt. Darüber hinaus haben wir unsere im falschen Glauben über die damalige Rechtslage getätigte Anmeldung zur Zahlung eines Rundfunkbeitrages für nichtig erklärt und Rückerstattungsansprüche auf unrechtmäßig eingeforderte Beitragszahlungen geltend gemacht.

In der Zwischenzeit ist außerdem ein vom Bundesfinanzministerium (!!!) in Auftrag gegebenes 32-Professoren-Gutachten über die GEZ vom 28.12.2014 erschienen, welches bestätigt, dass der GEZ-Beitrag keine Existenzberechtigung mehr hat und das sie unter folgendem Link finden können: http://quer-denken.tv/index.php/1081-professoren-gutachten-eine-abfuhr-fuer-die-gez-aka-beitragsservice
Bitte um Beantwortung unseres Schreibens vom 01.12.2014 und um die Rückerstattung aller unrechtmäßig von uns eingeforderter Beitragszahlungen.

Mit freundlichen Grüßen


Jaroslav + Anna Gruber

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